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Der Pfarrgemeinderat

Ergebnisse der Pfarrgemeinderatswahlen St. Bruder Konrad am 08.11.2009.

 

Folgende Mitglieder wurden gewählt:

 Herr Thomas Brüggershemke

 Herr Marius Eickhoff

 Frau Gabriele Ziegler-Lattka

 Herr Johannes Hollenhorst

 Herr Robert Hollenhorst

 Frau Irene Melzer

 Frau Christina Reis

 Herr Raimund Schmolka

 Frau Barbara Pröger

 

 



 Herr Dennis Fiehweger

 Frau Miriam Weweler

 Frau Hildegard Spexard

 Frau Brigitte Eimer

 

 

In regelmäßigen Abständen treffen wir uns, tauschen Informationen aus den einzelnen Sachausschüssen aus und planen für kirchliche Anlässe oder sorgen für die Vernetzung der einzelnen Gruppen. Außerdem unterstützen wir den Pfarrer mit seinem Seelsorgeteam und das tun wir gerne. Wir sind alle mit viel Freude dabei.

 

Auch wenn der Pfarrgemeinderat für die Lebendigkeit der Pfarrgemeinde verantwortlich ist, bedeutet dies nicht, dass wir alles selbst in die Hand nehmen sollen. Wir möchten Sie auffordern sich aktiv am Leben unserer Gemeinde zu beteiligen. Überlegen Sie: " Wo könnte ich meine Begabungen oder Talente einbringen." Wenn Interesse besteht, an einem unserer Sachausschüsse mitzuarbeiten oder ein neues Projekt ins Leben zu rufen, sind Sie jederzeit herzlich willkommen und können mit unserer Ünterstützung rechnen.

 

Ihr Pfarrgemeinderat

 

" Die Menschen denen wir eine Stütze sind, geben uns den Halt im Leben"

(Marie von Ebner-Eschenbach)

 

Aus dem Statut für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn

 

1. Der Pfarrgemeinderat ist in Anwendung des Konzilsdekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Dekret „Christus Dominus“, Nr. 27) der vom Erzbischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Dekret „Apostolicam actuositatem“, Nr. 26).

2. Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralverbundes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Gemeinde wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen.

3. Der Pfarrgemeinderat dient der Sendung der Pfarrgemeinde zu Verkündigung, Liturgie, Caritas und Weltdienst, sowie dem Gemeindeaufbau im Sinne des Evangeliums.